Unsere Hausordnung basiert auf gesetzlichen Grundlagen und soll das Zusammenleben

von Schülerinnen, Schülern, Lehrerinnen und Lehrern in der Schule regeln, um die Schulqualität zu fördern.

Wir bemühen uns um einen hilfsbereiten, verständnisvollen und höflichen Umgang miteinander.

 

Ein höflicher Gruß bringt

freundliche Stimmung ins Schulhaus

 

 

Das Schulgebäude ist ab 06:50 Uhr geöffnet. Die Fahrschülerinnen und -schüler werden beaufsichtigt.

 

Die Aufsichtspflicht aller Lehrkräfte beginnt um 07:15 Uhr in den Klassen. Die Unterrichtszeiten sind genau einzuhalten.

Während des Unterrichts dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude nicht verlassen.

 

Jedes Fernbleiben vom Unterricht ist dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin oder der Schulleitung

ohne Aufschub mündlich oder schriftlich unter Angabe des Grundes zu melden.

 

Mutwilliges Beschmutzen oder Beschädigen von Klassenräumen, Einrichtungsgegenständen und Lehrmitteln ist nicht entschuldbar.

Eltern haften für die von ihren Kindern verursachten Schäden.

 

Wir wollen auf Ordnung und Sauberkeit in der Garderobe, in den Klassen und auf den Toiletten achten.

Die Mülltrennung erfolgt nach Papier, Restmüll und Biomüll.

 

Die Klassenräume und der Turnsaal dürfen nur mit Haus- bzw. mit Turnschuhen betreten werden.

 

Wertvolle Gegenstände und solche, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen nicht mitgebracht werden.

Derartige Gegenstände sind der Lehrkraft auf Verlangen zu übergeben.

 

Das Laufen auf den Gängen, im Stiegenhaus und in den Klassenräumen ist verboten. Verletzungsgefahr!

 

Nach Beendigung des Unterrichts werden alle Schülerinnen und Schüler in der Garderobe entlassen und haben das Schulgebäude

umgehend zu verlassen. Außerhalb der Unterrichtszeiten dürfen sich Schülerinnen und Schüler nicht im Schulgebäude aufhalten.

 

Die Benützung von Schulräumen für schulfremde Zwecke ist nur mit Bewilligung des Schulerhalters gestattet.